Angebot
Patient*innenverfügung
Durch umfassende Aufklärung und Unterstützung helfe ich Ihnen, eine Patient*innenverfügung zu erstellen, die sowohl rechtlich bindend als auch ethisch durchdacht ist. In diesen Gesprächen stehen Ihre persönlichen Werte, Ihre Vorstellungen von Lebensqualität und Ihre individuellen Bedürfnisse im Fokus.
Den richtigen Weg finden – für Ihre Zukunft und Selbstbestimmung
„Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar.“ – Ingeborg Bachmann
Das Leben ist voller Ungewissheiten, und es kann Momente geben, in denen wir die Kontrolle über unsere Entscheidungen verlieren. Eine Patient*innenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, jetzt die Zeit zu nutzen, um Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen festzuhalten. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Stimme auch dann gehört wird, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Es ist eine liebevolle Geste an sich selbst und Ihre Angehörigen – bevor es zu spät ist.
Haben Sie das Ruder selbst in der Hand.

Patientenverfügungsgesetz (PatVG)
Was ist eine Patient*innenverfügung?
Eine Patient*innenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg für den Fall ablehnen, dass Sie nicht mehr einsichts- und urteilsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können. Dabei wird zwischen verbindlichen und „anderen“ Patient*innenverfügungen unterschieden.
Sie soll dazu dienen das eigene Lebensende nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten, wobei die Lebensqualität in den Mittelpunkt gestellt wird.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Patient*innenverfügung?
Die Errichtung ist sinnvoll, …
Für die rechtliche Gültigkeit
Nach der ärztlichen Aufklärung müssen Sie sich mit einer der folgenden Stellen in Verbindung setzen:
Patient*innenanwaltschaft
Die Patient*innenanwaltschaft des jeweiligen Bundeslandes, in Wien also der Wiener Pflege-, Patient*innen- und Patient*innenanwaltschaft (WPPA) Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Notar
Eine Notarin oder ein Notar kann die Patient*innenverfügung beglaubigen.
Rechtsanwaltschaft
Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann das Schriftstück als rechtsgültig erklären.
Erwachsenenschutzvereine
Bei einem von vier regional zuständigen Erwachsenenschutzvereinen, und in Wien das VertretungsNetz übernimmt auch die Beglaubigung des Formulars.

